Allgemeine Geschäftsbedingungen  

für B2B- Kund:innen (Unternehmen) 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für sämtliche Verträge, die zwischen der Auftragnehmerin Maria Malik und dem/der Auftraggeber:in (im Folgenden als „AG“ bezeichnet) abgeschlossen werden. Diese Bedingungen regeln alle aktuellen und zukünftigen rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen Maria Malik und dem AG in Bezug auf die unten aufgeführten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 

  1. Basis und Gültigkeit des Angebots

Maria Malik erstellt ein Angebot auf Grundlage der schriftlich zur Verfügung gestellten Informationen durch den AG. Die alleinige Erstellung des Angebots begründet keine rechtlich bindenden Verpflichtungen, weder für den AG noch für Maria Malik. Die Bindungsfrist des Angebots beträgt 1 Woche ab Zugang beim AG. 

  1. Leistungen und Leistungsbeginn

Das Angebot zusammen mit den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der firmenmäßigen Unterzeichnung der Auftragsbestätigung stellen die vollständige Vereinbarung zwischen dem AG und Maria Malik dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Mitteilungen. 

Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vom AG in Form per E-Mail oder als nicht änderbare Datei vorliegt. Erst dann können Leistungen erbracht werden (Auftrags- / Projektbeginn). Maria Malik verpflichtet sich zur Erbringung der im Angebot beschriebenen Dienstleistungen, ohne jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zu garantieren. Der Auftrag wird gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung – insbesondere Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit – ausgeführt. Die im Angebot festgelegten Leistungen gelten als erbracht, sobald sie durchgeführt wurden. 

  1. Mitwirkungspflicht des AG

Der AG ist verpflichtet, Maria Malik alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Maria Malik bekannt werden. 

Mehraufwendungen, die auf mangelnde Mitwirkung oder die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen durch den AG zurückzuführen sind, werden dem AG in Rechnung gestellt und sind von ihm zu vergüten. 

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen, die eine natürliche Person identifizieren oder identifizierbar machen. Diese Daten werden im Folgenden als „Personenbezogene Daten“ bezeichnet. Der Ausdruck „vertrauliche Daten“ bezieht sich auf alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. 

Im Hinblick auf diesen Vertrag sowie alle Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt wurden und als vertraulich gekennzeichnet sind, verpflichtet sich der Empfänger dazu, die vertraulichen Daten und personenbezogenen Daten gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu schützen. Diese Verpflichtung umfasst die ausschließliche Verwendung der Daten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag. 

  1. Vergütung und Rechnungsstellung

Die Erbringung der Leistungen erfolgt gemäß den verbindlichen Preisen, die im Angebot festgelegt sind, sowie den Bedingungen der schriftlichen Bestätigung des Angebots. Alle Preise und Tagessätze sowie anfallende Spesen verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. 

  1. Zahlungsbedingungen, Verzug

Alle Rechnungen von Maria Malik sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar, sofern nicht ausdrücklich im Auftrag anders vereinbart. Sollte der AG mit Zahlungen in Verzug geraten, ist Maria Malik berechtigt, den gesetzlichen Verzugszinssatz zu berechnen. Im Falle des Verzugs ist der AG verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Kosten zu tragen, einschließlich Inkassospesen, Gerichts- und Anwaltskosten. 

  1. Haftung

Maria Malik haftet nicht für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 

  1. Nutzungsrechte

Der AG verpflichtet sich dazu sicherzustellen, dass die zu erbringenden Arbeitsergebnisse nicht gewerbsmäßig an Dritte weitergegeben werden. 

  1. Kündigung oder Abbruch eines Vertrages

Ein Auftrag bzw. Suchauftrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 14 tägigen Kündigungsfrist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilsmäßig vom AG zu vergüten. 

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Kollisionsnormen, als vereinbart. Als Gerichtsstand für jegliche aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche gilt örtlich das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart. 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wien. 

 

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